Die Beschwerdeführerin ist schliesslich der Auffassung, dass das Sicherheitssystem, welches der Bevölkerung angeblich die Einhaltung des Anlagegrenzwerts garantiere, nicht tauglich sei. Die Mobilfunkbetreiber würden einerseits nur alle zwei Wochen per E-Mail eine Liste ans BAKOM senden, welche über Sendeparameter von neu in Betrieb genommenen Anlagen und über allfällige Mutationen von bestehenden Anlagen Auskunft gebe. Andererseits würden die Mobilfunkbetreiber alle zwei Monate eine E-Mail an "jedes kantonale oder städtische Umweltamt" mit einer Liste der Antennen senden, bei welchen es zu einer Übersteuerung der bewilligten Parameter gekommen sei.