Der zu verwendende Hochrechnungsfaktor sei jedoch "hoch umstritten", weil die Datenbeams "punkto Sendeleistung, Reichweite, Anzahl User und Rotationsgeschwindigkeit bei jeder Basisstation komplett anders" seien. Abgesehen davon entstünden infolge der Reflektionen an Metallflächen sogenannte Mehrwegausbreitungen, die "infolge Reflektion durch Metallflächen an Hausfassaden, auf Hausdächern oder durch parkierende Autos" nicht mehr "berechenbar" seien. Daher verkomme "jede 5G-Strahlungsmessung zu einer unbrauchbaren, groben Schätzung des Zustandes" (vgl. Beschwerde, S. 3, act. 57; Eingabe der Beschwerdeführerin vom 14. Mai 2023 an den Gemeinderat, S. 6 f.). 8.2