Trete verstärkt oxidativer Stress auf, entstünden vermehrt Schäden an den Zellen (Krebs). Aufgrund dieses Newsletters seien die Anlagegrenzwerte, die bis anhin vom Bundesgericht als Vorsorgegrenzwerte gemäss USG gehandelt worden seien, neu als hochgradige Gefährdungswerte einzustufen (vgl. Beschwerde, S. 3, act. 57; Eingabe der Beschwerdeführerin vom 14. Mai 2023 an den Gemeinderat, S. 8 ff.). 7.2