Die Beschwerdeführerin rügt, dass die adaptiven 5G-Antennen auch mit Anwendung des "betrügerischen Korrekturfaktors" im Standortdatenblatt nur mit der Hälfte der Leistung von 4'000 Watt deklariert seien, welche der Antennenhersteller als notwendig erachte, um einen effizienten Betrieb zu gewährleisten (vgl. Beschwerde, S. 3, act. 57; Eingabe der Beschwerdeführerin vom 14. Mai 2023 an den Gemeinderat, S. 4). 6.2