78 f. und Beilage). Damit sichergestellt wird, dass dies nur während einer kurzen Zeitdauer möglich ist, müssen adaptive Antennen jedoch wie erwähnt mit einer automatischen Leistungsbegrenzung ausgestattet werden, wenn ein Korrekturfaktor angewendet werden soll. Diese muss sicherstellen, dass im Betrieb die über sechs Minuten gemittelte Sendeleistung die für die Beurteilung verwendete massgebende Sendeleistung nicht überschreitet. Hierbei ist anzumerken, dass der NISV die Mittelung von Immissionen keineswegs fremd ist.