Ziffer 63 Abs. 3 NISV). Da die geplanten drei adaptiv betriebenen Antennen mit je 16 Subarrays ausgestattet sind, kam der vorliegend umstrittene Korrekturfaktor (KAA) von 0.20 bei der Berechnung des elektrischen Feldstärkenbeitrags zur Anwendung. Die Anwendung des Korrekturfaktors bewirkt, dass die massgebende Sendeleistung (ERPn) einer adaptiven Antenne n der mit dem Korrekturfaktor KAA multiplizierten maximalen Sendeleistung (ERPmax,n) entspricht.