Aus dem Zusatzblatt 2 zum Standortdatenblatt geht hervor, dass für die zu beurteilende Mobilfunkanlage drei adaptiv betriebene Antennen mit je 16 Antenneneinheiten (Sub-Arrays) vorgesehen sind (vgl. Standortdatenblatt, S. A2, act. 15). Als massgebender Betriebszustand gilt der maximale Ge- sprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung (Anhang 1 Ziffer 63 Abs. 1 NISV). Bei adaptiven Sendeantennen mit 8 oder mehr separat ansteuerbaren Sub-Arrays kann auf die maximale ERP (ERPmax,n) ein Korrekturfaktor KAA angewendet werden, wenn die Sendeantennen mit einer automatischen Leistungsbegrenzung ausgestattet werden.