Bezüglich Nutzungsreserven in bestehenden Gebäuden oder auf bereits bebauten Grundstücken empfiehlt das BAFU, die zum Zeitpunkt der Beurteilung vorliegende Nutzung von Gebäuden und Grundstücken zugrunde zu legen. Geplante Nutzungserweiterungen wie Dachausbauten, Anbauten oder Gebäudeerhöhungen, sollen dann berücksichtigt werden, wenn entsprechende Projekte im Baubewilligungsverfahren bereits öffentlich aufgelegt sind (vgl. Vollzugsempfehlung, S. 15). 4.3