Die Beschwerdeführerin bringt vor, dass sie ihr Fabrikgebäude um zwei Stockwerke erhöhen wolle, wodurch in den Fabrikationsgebäuden die Strahlenbelastung bis zum 2,5-fachen des Erlaubten ansteigen werde (vgl. Beschwerde, S. 3, act. 57; Eingabe der Beschwerdeführerin vom 14. Mai 2023 an den Gemeinderat, S. 12 f.). 4.2