Inwiefern diese Antennendiagramme falsch sein sollen, hat die Beschwerdeführerin nicht plausibel dargelegt. Abschliessend ist damit festzuhalten, dass die Überprüfung der Strahlenprognose durch die Abteilung für Baubewilligungen BVU beziehungsweise der Abteilung für Umwelt BVU nicht zu beanstanden ist. 7 von 16 4. Berücksichtigung von Nutzungsreserven 4.1