Die Rüge, wonach der vertikale Dämpfungsfaktor für die 5G-Antennen im Bereich von 3'600 MHz nicht 1.2, sondern 1 betrage, ist daher zum Vornherein nicht nachvollziehbar. Ohnehin stützen sich die Berechnungen der vertikalen und horizontalen Richtungsabschwächung der Antennen im 3'600 MHz-Bereich auf die Antennendiagramme des Antennenherstellers (vgl. Anhang "Antenna Diagrams (mobile)" zum Standortdatenblatt, S. 8 ff., act. 3 f.). Inwiefern diese Antennendiagramme falsch sein sollen, hat die Beschwerdeführerin nicht plausibel dargelegt.