Zunächst ist festzuhalten, dass das Standortdatenblatt keinen generellen vertikalen Dämpfungsfaktor für 5G-Antennnen im 3'600 MHz-Bereich ausweist. Ausgewiesen wird lediglich die vertikale Richtungsabschwächung (in dB) und die totale Richtungsabschwächung (als Faktor). Wenn die Beschwerdeführerin vom vertikalen Dämpfungsfaktor spricht, meint sie wohl die totale Richtungsabschwächung (als Faktor), welche jedoch am OMEN 4 nur bei der Antenne 9 (3SC3636) 1.2 beträgt. Bei den anderen beiden Antennen im 3'600 MHz-Bereich beträgt die totale Richtungsabschwächung am OMEN 4 je 31.6 (vgl. Standortdatenblatt, S. A10, act. 11).