Weiter moniert die Beschwerdeführerin, dass der vertikale Dämpfungsfaktor für die 5G-Antennen im Bereich von 3'600 MHz nicht 1.2, sondern 1.0 betrage. Die Datenbeams würden im Beamforming- Betrieb aus der Horizontallinie dämpfungsfrei bis auf minus 40° abgesenkt werden können. Die Berücksichtigung dieses korrigierten Parameters und die korrekte Berechnung des direkten Abstands (vgl. vorne, E. 3.3.1) habe zur Folge, dass die elektrische Feldstärke der Anlage 5.17 V/m betrage, was über dem zulässigen Anlagegrenzwert von 5,0 V/m liege. Das Projekt sei somit nicht genehmigungsfähig (Eingabe der Beschwerdeführerin vom 14. Mai 2023 an den Gemeinderat, S. 2 f.). 3.4.2