Sollte sich herausstellen, dass die Grenzwerte überschritten werden, müsste die Sendeleistung reduziert werden. Die Praxis, wonach die Mastmitte als Ausgangspunkt für die Distanzberechnung massgebend ist, wurde vom Bundesgericht sodann in einem jüngst publizierten Entscheid aus den ebengenannten Gründen als bundesrechtskonform erachtet (vgl. zum Ganzen Urteil des Bundesgerichts 1C_311/2022 vom 15. Januar 2024 E. 5). Der Regierungsrat sieht daher keinen Grund, an der Rechtmässigkeit dieser Berechnung zu zweifeln. 6 von 16 3.4 3.4.1