Die vorgenommene Vereinfachung bei der Antennenposition wird auch dadurch relativiert, dass die Vollzugsbehörden bei der rechnerischen Prognose der Strahlung weitere Vereinfachungen anwenden. So ist beispielsweise für die Gebäudehülle (Mauerwerk, Glas) im vorliegenden Fall keine Dämpfung eingesetzt, obwohl jede Wand die Strahlung zu einem gewissen Grad dämpft. Der der Messung innewohnenden Ungenauigkeit wird schliesslich dadurch Rechnung getragen, dass eine Nachmessung empfohlen wird, wenn gemäss rechnerischer Prognose der Anlagegrenzwert an einem OMEN zu 80 % erreicht wird (vgl. Vollzugsempfehlung Mobilfunk, S. 20).