Antenne" ermittelt werden müsste. Dies wiederum stünde klar im Widerspruch zu den zitierten Vorgaben der Vollzugsempfehlung. Wird bei der Berechnung der Distanz zwischen der Antenne und dem OMEN auf die x/y-Position des Mastzentrums abgestellt, vereinfacht sich der Aufwand bei der Berechnung, da für alle Antennen am selben Mast dieselben Koordinaten verwendet werden können. Die dabei entstehenden Abweichungen bei den berechneten elektrischen Feldstärken sind in der Regel minimal. Die vorgenommene Vereinfachung bei der Antennenposition wird auch dadurch relativiert, dass die Vollzugsbehörden bei der rechnerischen Prognose der Strahlung weitere Vereinfachungen anwenden.