Die Beschwerdeführerin moniert jedoch eine falsche Berechnung der elektrischen Feldstärke am OMEN 4. Falsch sei zunächst die Ermittlung der direkten Distanz zwischen dem OMEN und der Antenne. Denn die Berechnung der Distanz dürfe nicht vom Zentrum des Sendemasts bis zum OMEN erfolgen, sondern müsse von der Oberfläche der Antenne, also von dort, wo die Strahlung austrete, bis zum OMEN berechnet werden (vgl. Eingabe der Beschwerdeführerin vom 14. Mai 2023 an den Gemeinderat, S. 2). 5 von 16 3.3.2