Vorliegend kommt dem Regierungsrat volle Kognition zu. Die Abteilung für Baubewilligungen BVU hat sich in ihrer Beschwerdeantwort unter Verweis auf die Stellungnahme der Abteilung für Umwelt BVU zur Beschwerde, welche die in der unberücksichtigten Eingabe vom 14. Mai 2023 enthaltenen Rügen aufnahm, vernehmen lassen. Die Beschwerdeführerin hatte im Beschwerdeverfahren Gelegenheit, sich schriftlich dazu zu äussern. Die Gehörsverletzung kann dadurch als geheilt betrachtet werden. Eine Rückweisung der Sache an die Vorinstanz würde lediglich zu einem formalistischen Leerlauf führen. Von der beantragten Rückweisung ist daher abzusehen.