Die überarbeitete Version des Standortevaluationsberichts vom 31. Oktober 2022 lag noch nicht vor, als die Beschwerdeführerin am 24. Mai 2022 Einwendung erhoben hat. Die im revidierten Standortevaluationsbericht gemachten Aussagen sind daher als Noven zu qualifizieren und waren zudem offensichtlich geeignet, den (Teil-)Entscheid der Abteilung für Baubewilligungen BVU zu beeinflussen, wurde der revidierte Standortevaluationsbericht doch von ihrer Fachstelle (Abteilung für Umwelt BVU) selbst einverlangt.