Dem Beschwerdeführer kann bei einer erneuten Beurteilung des Gesuchs deshalb nicht mehr vorgeworfen werden, dass er sich für eine mögliche Abschaffung der Ortsbürgergemeinden aussprechen beziehungsweise einsetzen könnte. Diese Begründung hat sich, wie im vorliegenden Beschwerdeverfahren aufgezeigt, als willkürlich und nicht haltbar erwiesen. Liegen keine neuen Umstände vor, die bei einer Gesamtwürdigung aller relevanten Tatsachen gegen eine Aufnahme in das Ortsbürgerrecht sprechen, wird die Ortsbürgergemeinde Q._____ nicht umhinkommen, den Beschwerdeführer in das Ortsbürgerrecht der Gemeinde Q._____ aufzunehmen. 6.