2022 im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit als Einwohnerrat bezüglich einer möglichen Fusion von Ortsbürger- und Einwohnergemeinde. Die Votanten an der Ortsbürgergemeindeversammlung halten fest, dass die Aufnahme des Beschwerdeführers "seltsam erscheine, da er einerseits unbedingt in die Ortsbürgergemeinde eintreten und andererseits diese auflösen möchte", und dass der Beschwerdeführer bei einer Aufnahme ins Ortsbürgerrecht jederzeit "die Auflösung der (Ortsbürger)Gemeinde traktandieren lassen könne". Diese Aussagen beziehen sich unmittelbar auf die erwähnte einwohnerrätliche Anfrage des Beschwerdeführers.