das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Q._____ besitzen, nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen, seit insgesamt fünf Jahren in Q._____ Wohnsitz haben und sprachlich gut in die lokalen Verhältnisse eingegliedert sind. Ein Anspruch auf die Erteilung des Ortsbürgerrechts besteht gemäss § 2 Abs. 2 des erwähnten Reglements nicht.