In der Alltagssprache bedeutet Willkür für die Betroffenen unverständliches, nicht nachvollziehbares, durch keine vernünftigen Argumente getragenes Verhalten der Behörden, das oft mit Machtmissbrauch verbunden ist. In der Definition des Bundesgerichts sind staatliche Akte willkürlich, wenn sie nicht sachlich begründbar sind, sinn- und zwecklos erscheinen, höherrangiges Recht krass verletzen oder in stossender Weise dem Gerechtigkeitsgedanken zuwiderlaufen. Das Willkürverbot schützt in seiner materiellen Dimension vor elementarer Ungerechtigkeit. In seiner formellen Dimension gewährleistet es die rationale Nachvollziehbarkeit jeder staatlichen Handlung (PAUL MÜLLER/