Nach schweizerischem Rechtsverständnis stellt das Willkürverbot einen der elementarsten Gehalte des Grundrechtsschutzes der Bundesverfassung dar. Wer von Willkür des Gesetzgebers oder der rechtsanwendenden Behörden betroffen ist, kann sich auf das Grundrecht des Art. 9 BV berufen. In der Alltagssprache bedeutet Willkür für die Betroffenen unverständliches, nicht nachvollziehbares, durch keine vernünftigen Argumente getragenes Verhalten der Behörden, das oft mit Machtmissbrauch verbunden ist.