Willkür bezeichnet den Gegensatz von Gerechtigkeit. Absolute Massstäbe zur Beurteilung dessen, was gerecht ist, fehlen jedoch. Es bedarf differenzierter Verfahren – etwas der demokratischen Willensbildung – um zu "gerechten" Lösungen zu gelangen. Beim Willkürverbot wird gefragt, ob sich der staatliche Akt (Einzelakt oder Erlass) im Ergebnis auf ernsthafte sachliche Gründe stützen kann (PAUL MÜLLER/MARKUS SCHEFER, Grundrechte in der Schweiz - Im Rahmen der Bundesverfassung, der EMRK und der UNO-Pakte, 4. Auflage, Bern 2008, S. 14 f.). Nach schweizerischem Rechtsverständnis stellt das Willkürverbot einen der elementarsten Gehalte des Grundrechtsschutzes der Bundesverfassung dar.