Im Anschluss an die zweite Wortmeldung von Votant 2 hat die Versammlung in geheimer Abstimmung über die Aufnahme des Beschwerdeführers ins Ortsbürgerrecht befunden. Unter den vorliegenden Umständen ist davon auszugehen, dass sich die Ortsbürgergemeindeversammlung bei ihrem negativen Votum von der Begründung hat leiten lassen, dass der Beschwerdeführer plane oder geplant habe, die Ortsbürgergemeinde Q._____ auflösen respektive abschaffen zu wollen, weshalb ihm die Aufnahme ins Ortsbürgerrecht zu verwehren sei. Die Ablehnung des Gesuchs um Aufnahme ins Ortsbürgerrecht ist aufgrund der dargelegten Ausführungen genügend begründet und damit in formeller Hinsicht korrekt erfolgt. 4.