Sollte der Beschwerdeführer heute in die Ortsbürgergemeinde aufgenommen werden, könne er als Mitglied jederzeit die Auflösung der Gemeinde traktandieren lassen. In seiner zweiten Wortmeldung fügt er hinzu, dass wenn jemand eine Gemeinschaft abschaffen und danach in diese aufgenommen werden will, dieser sicherlich nicht über Nacht seine Meinung geändert habe.