Aus dem Protokollauszug der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2024 geht hervor, dass sich zwei Votanten negativ zum Beschwerdeführer geäussert haben. Votant 1 hält fest, dass ihm die Kandidatur des Beschwerdeführers ein wenig seltsam erscheine, da er einerseits unbedingt in die Ortsbürgergemeinde eintreten und sie andererseits auflösen möchte. Votant 2 bringt die Frage vor, wie der Beschwerdeführer nur so arrogant sein könne, die Ortsbürgergemeinde abschaffen und später Mitglied dieser Gemeinde werden zu wollen. Sollte der Beschwerdeführer heute in die Ortsbürgergemeinde aufgenommen werden, könne er als Mitglied jederzeit die Auflösung der Gemeinde traktandieren lassen.