An der Ortsbürgergemeindeversammlung hätten zwei Ortsbürger dazu aufgerufen, dem Beschwerdeführer das Ortsbürgerrecht nicht zu erteilen, da dieser im Jahr 2022 in seiner Funktion als Einwohnerrat eine Anfrage (Interpellation) betreffend eine mögliche Fusion von Ortsbürger- und Einwohnergemeinde eingereicht habe. Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung hätten sämtliche Einbürgerungsvoraussetzungen verhältnismässig und diskriminierungsfrei zu sein. Die Beurteilung müsse insgesamt ausgewogen bleiben und dürfe nicht auf einem klaren Missverhältnis der Würdigung einzelner, nicht massgeblicher Gesichtspunkte beruhen.