Der Regierungsrat konnte sich zudem aufgrund der zahlreichen vom Beschwerdeführer eingereichten Fotografien sowie der öffentlichen AGIS-Luftbilder ein umfassendes eigenes Bild der Situation machen, aufgrund dessen die Feststellungen im Gutachten der ENHK nachvollzogen und beurteilt werden konnten. Aufgrund der dargelegten klaren Beweislage kann demnach im Sinne einer antizipierten (vorweggenommenen) Beweiswürdigung auf die beantragte (nochmalige) Durchführung einer Augenscheinsverhandlung verzichtet werden. 10 von 11 6. Fazit und Kosten