Die ENHK hat zudem schon einen Augenschein durchgeführt und der Beschwerdeführer vermochte in seiner Beschwerde und Replik nichts vorzubringen, was darauf schliessen liesse, dass entscheidrelevante Sachverhalte übersehen worden wären. Der Regierungsrat konnte sich zudem aufgrund der zahlreichen vom Beschwerdeführer eingereichten Fotografien sowie der öffentlichen AGIS-Luftbilder ein umfassendes eigenes Bild der Situation machen, aufgrund dessen die Feststellungen im Gutachten der ENHK nachvollzogen und beurteilt werden konnten.