__ offenbar bewilligten Photovoltaikanlage anzustellen ist. Lediglich der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass vorliegend auch keinerlei Grundlage für eine allfällige Gleichbehandlung im Unrecht besteht, da es sich um einen einzelnen Fall handelt und daher ohnehin nicht von einer eigentlichen rechtswidrigen Bewilligungspraxis gesprochen werden könnte. 5. Antizipierte Beweiswürdigung Der Beschwerdeführer beantragt in seiner Beschwerde die Durchführung eines Augenscheins (vgl. S. 2, act. 45).