In Übereinstimmung mit der Beurteilung seiner Fachstelle erachtet auch der Regierungsrat das Gutachten der ENHK als nachvollziehbar und schlüssig, weshalb für ihn kein Anlass besteht, von diesem abzuweichen. Auch nach Ansicht des Regierungsrats würde die Photovoltaikanlage im ganzheitlich erhaltenen Ortsbild, welches wesentlich von ziegelgedeckten Dächern geprägt wird, stark störend in Erscheinung treten. Dies liegt insbesondere daran, dass die Photovoltaikanlage in der ruhigen Dachlandschaft als technisches Element wahrgenommen würde, welches im bäuerlich-gewerblich geprägten Weiler des 18. und 19. Jahrhunderts fremd wirkt.