Darüber hinaus beurteilt auch die bezüglich Fragen des Ortsbildschutzes fachkundige Sektion Orts-, Siedlungs- und Regionalplanung Ost der Abteilung Raumentwicklung BVU, welche anlässlich des von der ENHK durchgeführten Augenscheins vor Ort war und sich somit selbst ein Bild der Situation machen konnte, das Gutachten der ENHK als durchwegs begründet und sachlich korrekt (vgl. Stellungnahme Abteilung Raumentwicklung BVU, S. 5, act. 58). In Übereinstimmung mit der Beurteilung seiner Fachstelle erachtet auch der Regierungsrat das Gutachten der ENHK als nachvollziehbar und schlüssig, weshalb für ihn kein Anlass besteht, von diesem abzuweichen.