Dem streitgegenständlichen Gebäude kommt somit innerhalb des intakten und kulturhistorisch bedeutenden Weilers eine besondere Stellung und damit eine besondere Bedeutung zu. Massnahmen an diesem Gebäude wirken sich entsprechend prägender auf das Ortsbild aus, als dies bei weniger bedeutenden und weniger zentralen Gebäuden der Fall wäre. Mit anderen Worten ausgedrückt wiegt eine Beeinträchtigung an diesem Ort damit schwerer als an einem anderen, ortsbaulich weniger prägenden Gebäude.