7 von 11 sich bei der geplanten Photovoltaikanlage um ein im bäuerlichen Ortsbild fremd erscheinendes technisches Element handelt (vgl. Stellungnahme Abteilung Raumentwicklung BVU, S. 8, act. 57). Dies ist insbesondere im Lichte des ersten konkretisierten Schutzziels für den Weiler B._____ zu sehen, gemäss welchem der Weiler B._____ insbesondere auch in seiner authentischen Wirkung ungeschmälert erhalten werden soll (vgl. Gutachten ENHK, S. 4, act. 21). Der Weiler B._____ wird im ISOS beschrieben als Weiler mit "bäuerlich-gewerblicher Ausprägung des 18. und 19. Jhs.