Aufgrund ihrer glatten und spiegelnden Oberfläche sind Photovoltaikanlagen erfahrungsgemäss weithin als solche erkennbar. Sie heben sich deutlich von den in der Regel strukturiert und nicht spiegelnd ausgeführten übrigen Dacheindeckungen ab. Dies ist umso mehr der Fall, wenn die umgebende Dachstruktur, wie es vorliegend der Fall ist, durch ziegelgedeckte Dächer geprägt ist. Wie die ENHK nachvollziehbar ausführt, würde die Photovoltaikanlage gerade in diesem Kontrast umso stärker und störender in Erscheinung treten. Insgesamt kann also festgehalten werden, dass die geplante Photovoltaikanlage nicht nur vom westlichen Teil der T-Strasse, sondern gemäss eigener Angabe des Beschwerdefüh-