Die ENHK hält in ihrem Gutachten zudem sehr präzise fest, dass der oberste, insbesondere westliche Bereich der Photovoltaikanlage über die übrigen Dächer hinweg deutlich als äusserst fremdes technisches Element sichtbar sein würde. Für den Regierungsrat besteht daher keine Veranlassung, an den nachvollziehbaren und detaillierten Ausführungen der ENHK zu zweifeln.