Diese Schlussfolgerung der ENHK ist ohne Weiteres nachvollziehbar, zumal der dem Gutachten der ENHK zugrundeliegende Augenschein Mitte November und damit zu einer Zeit durchgeführt wurde, in welcher sich die Belaubung bereits deutlich gelichtet hatte. Die ENHK konnte sich somit vor Ort davon überzeugen, dass das projektbetroffene Dach in dieser Zeit durch die Vegetation hindurch sichtbar ist. Die entsprechenden Ausführungen der ENHK sind daher in keiner Weise zu beanstanden.