Abweichend vom Beschwerdeführer hält die ENHK in ihrem Gutachten zunächst fest, dass die geplante Photovoltaikanlage von Süden her zwar in der Vegetationszeit durch die Blätter hoher Bäume entlang des [...] verdeckt sei, jedoch in der laublosen Zeit durch die Äste hindurch leicht störend in Erscheinung treten würde. Diese Schlussfolgerung der ENHK ist ohne Weiteres nachvollziehbar, zumal der dem Gutachten der ENHK zugrundeliegende Augenschein Mitte November und damit zu einer Zeit durchgeführt wurde, in welcher sich die Belaubung bereits deutlich gelichtet hatte.