Die Photovoltaikpaneele sind schwarz, währenddessen die im Weiler bestehenden Dachflächen allesamt in einem Braunton gehalten sind. Insbesondere zeigt auch das vom Beschwerdeführer eingereichte Fotobeispiel einer fertigen Photovoltaikanlage, dass die Paneele bisweilen, je nach Lichtverhältnis, in einem dunklen Blauton erscheinen und sich farblich stark von einem Ziegeldach in einem Braunton abheben (vgl. Beschwerdebeilage 11, act. 33). Somit fügt sich die geplante Photovoltaikanlage – entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers – auch farblich nicht in die bestehende, in Brauntönen gehaltene Dachlandschaft ein. 2.3.4