Auf der vom Beschwerdeführer eingereichten Fotografie, welche die Photovoltaikpaneele neben den für das übrige Dach verwendeten Materialien (beschichtete Platten für die Restflächen, Dacheindeckung Lukarnen und Biberschwanz-Tonziegel in dunkelbraun) zeigt, ist gut erkennbar, dass die Photovoltaikpaneele deutlich dunkler erscheinen als die Biberschwanz-Tonziegel in Dunkelbraun (vgl. Beschwerdebeilage 12, act. 33). Die Photovoltaikpaneele sind schwarz, währenddessen die im Weiler bestehenden Dachflächen allesamt in einem Braunton gehalten sind.