Insbesondere stehen diese Abweichungen nicht im Widerspruch zu den Feststellungen im Gutachten der ENHK, welches – wie oben aufgezeigt – wohl von einer einheitlichen, nicht jedoch von einer ausschliesslichen Dacheindeckung mit Ziegeln spricht und von einem bis heute weitgehend von störenden Eingriffen verschonten Ortsbild ausgeht. Vielmehr stehen die wenigen festgestellten Abweichungen mit den Ausführungen der ENHK, gemäss welchen das Ortsbild weitgehend intakt erhalten ist, im Einklang. 2.3.3