Aus dem vom Beschwerdeführer eingereichten Foto (vgl. Beschwerdebeilage 26, act. 33) sowie den Luftaufnahmen im AGIS ist ersichtlich, dass das Hauptdach von Gebäude Nr. ccc einheitlich mit Ziegeln gedeckt ist. Bei der vom Beschwerdeführer vorgebrachten teilweisen Dacheindeckung aus Wellblech handelt es sich um das Dach des Anbaus, welches verglichen mit dem Hauptdach sehr klein ist. Die für den Weiler prägende Scheune ist demnach, wie im Gutachten der ENHK zutreffend beschrieben, mit Ziegeln gedeckt.