Das Gebäude Nr. ccc wird im Gutachten der ENHK erwähnt. Die ENHK führt aus, dass die "Scheune unter ziegelgedecktem, steilem Satteldach (…) ein weiterer prägender Bestandteil der bäuerlich-ge- werblichen Siedlung" ist (vgl. Gutachten ENHK, S. 4, act. 59). Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers widerspricht dies nicht seinen Ausführungen. Aus dem vom Beschwerdeführer eingereichten Foto (vgl. Beschwerdebeilage 26, act. 33) sowie den Luftaufnahmen im AGIS ist ersichtlich, dass das Hauptdach von Gebäude Nr. ccc einheitlich mit Ziegeln gedeckt ist.