Das betreffende Dach ist zudem vergleichsweise flach, wodurch die Einsehbarkeit selbst von erhöhter Position lediglich gering ist (vgl. Beschwerdebeilage 23, act. 33). Hinzu kommt, dass die gemäss ENHK prägenden Dächer deutlich steiler ausgeführt sind, weshalb das Dach von Gebäude Nr. hhh nicht mit diesen vergleichbar ist (vgl. Gutachten ENHK, S. 4, act. 59).