Bei Gebäude Nr. eee ist sowohl aus den Luftbildern des Aargauischen Geografischen Informationssystems (AGIS) als auch aus der Fotodokumentation des Beschwerdeführers (vgl. Beschwerdebeilage 23, act. 33) ersichtlich, dass dieses einheitlich mit Ziegeln gedeckt ist. Braune Dacheindeckungsplatten wurden jedoch für das an dieses angebaute Gebäude Nr. hhh verwendet, welches im Gegensatz zu Gebäude Nr. eee kommunal allerdings nicht besonders geschützt ist. Das betreffende Dach ist zudem vergleichsweise flach, wodurch die Einsehbarkeit selbst von erhöhter Position lediglich gering ist (vgl. Beschwerdebeilage 23, act. 33).