2 von 11 gering ausfallen und die Siedlung weiterhin als unversehrt angesehen werden kann. In Übereinstimmung damit schätzt auch die kantonale Fachstelle Orts-, Siedlungs- und Regionalplanung Ost der Abteilung Raumentwicklung BVU den Weiler als "gut erhalten und wenig verändert gegenüber der ursprünglichen Situation" ein (vgl. Stellungnahme Abteilung Raumentwicklung BVU, S. 2, act. 60). Auch die Sektion Orts-, Siedlungs- und Regionalplanung Ost der Abteilung Raumentwicklung BVU räumt somit ein, dass durchaus Veränderungen stattgefunden haben.