Die ENHK hält damit fest, dass der Weiler bis heute weitgehend von störenden Eingriffen verschont geblieben ist. Entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers wird damit nicht gesagt, dass keinerlei Eingriffe in das ursprüngliche Ortsbild stattgefunden haben. Vielmehr wird anerkannt, dass durchaus (störende) Eingriffe bestehen ("weitgehend…verschont"), diese jedoch verhältnismässig