Zentral sind demnach vorliegend die Erhaltung des Weilers in seiner Substanz und seiner authentischen Wirkung sowie die Erhaltung der ruhigen Dachlandschaft. 2.3. 2.3.1 Zur Dachlandschaft äussert sich die ENHK in ihrem Gutachten an mehreren Stellen. Zunächst führt sie aus: